TV-EUmw/VKA
§ 4
Umwandelbare Entgeltbestandteile
Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin kann nur künftige Entgeltansprüche umwandeln. Umgewandelt werden können auf sein/ihr Verlangen künftige Ansprüche auf
a) | Zuwendungen nach den Zuwendungstarifverträgen, |
b) | Urlaubsgeld nach den Urlaubsgeldtarifverträgen, |
c) | vermögenswirksame Leistungen, |
d) | monatliche Entgeltbestandteile, |
e) | sonstige Entgeltbestandteile. |