Quelle: ÖTV, Bezirksverwaltung Berlin
Tarifvertrag
vom 23. März 1989
über die Arbeitbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik
in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 18. Oktober 1996
Zwischen
dem Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes in Berlin sowie von Unternehmen, auf deren Leitung das Land Berlin einen entscheidenden Einfluß hat (VAdöD)
und
der Arbeitsrechtlichen Vereinigung öffentlicher Verwaltungen, Betriebe und gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen in Berlin (AV Berlin)
sowie der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr
- Bezirksverwaltung Berlin -
wird folgendes vereinbart: