Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs


Quelle: ÖTV, Bezirksverwaltung Berlin

Tarifvertrag 
vom 23. März 1989

über die Arbeitbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik

in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 18. Oktober 1996

Zwischen

dem Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes in Berlin sowie von Unternehmen, auf deren Leitung das Land Berlin einen entscheidenden Einfluß hat (VAdöD)

und

der Arbeitsrechtlichen Vereinigung öffentlicher Verwaltungen, Betriebe und gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen in Berlin (AV Berlin)

sowie der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
- Bezirksverwaltung Berlin -

wird folgendes vereinbart:

Inhalt
 

§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Ausnahmen
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zusammenarbeit mit den Personal- und Betriebsvertretungen und Information der Arbeitnehmer
§ 4 Ausstattung und Gestaltung von Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik
§ 5 Schutzbestimmungen
§ 6 Ärztliche Untersuchungen
§ 7 Einarbeitung, Aus- und Fortbildung
§ 8 Unterbrechung der Bildschirmarbeit
§ 9 Leistungs- und Verhaltenskontrolle
§ 10 Einrichtung von Mischarbeitsplätzen
§ 11 Gestaltungsgrundsätze für den Einsatz der Geräte der Informationstechnik
§ 12 Klärung von Grundsatzfragen
§ 13 Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 14 Inkrafttreten, Kündigung
   
  Anhang