Personalrat (Hochschulbereich), Humboldt-Universität zu Berlin
GEWERKSCHAFTEN | HOME | 
Haarlinie

Familienzuschlag - Ost
(Monatsbeträge in Euro)

Gültig ab 1. August 2004

 

Stufe 1
(§ 40 Abs. 1)
1)
Verheiratetenzuschlag

Stufe 2
(§ 40 Abs. 2)
1)
Verheiratet + 1Kind
 A 2 bis A 8 92,72 176,02
 übrige Besoldungsgruppen 97,38 180,68
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 83,30 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 213,29 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 4,73 Euro, ab Stufe 3 für jedes zu berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 23,64 Euro,
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 18,92 Euro und
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 14,19 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

1) Bundesbesoldungsgesetz (Link: bundesrecht.juris.de) Blauer Pfeil Bundesbesoldungsordnung A
Quelle: Bundesministerium des Innern Blauer Pfeil Bundesbesoldungsordnung W
  Blauer Pfeil Bundesbesoldungsordnung C
GEWERKSCHAFTEN | HOME | 
Haarlinie