Familienzuschlag - Ost
(Monatsbeträge in Euro)
Gültig ab 1. August 2004
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Stufe 1
(§ 40 Abs. 1) 1)
Verheiratetenzuschlag
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Stufe 2
(§ 40 Abs. 2) 1)
Verheiratet + 1Kind |
A 2 bis A 8 |
92,72 |
176,02 |
übrige Besoldungsgruppen |
97,38 |
180,68 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um 83,30 Euro,
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende
Kind um 213,29 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2
bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für
das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen
A 2 bis A 5 um je 4,73 Euro, ab Stufe 3 für jedes
zu berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 23,64 Euro,
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 18,92 Euro und
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 14,19 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen
aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird
der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
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