Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di
Tarifvertrag
zur Anpassung des Tarifrechts
Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter
gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe
(BMT-G-O)
vom 10. Dezember 1990
in der Fassung des 12. Ergänzungstarifvertrages vom
31.01.2003
Zwischen der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
- vertreten durch den Vorstand -
und der
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
- Hauptvorstand -,
diese zugleich handelnd für die
Gewerkschaft der Polizei,
Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft
wird folgendes vereinbart:
Anlagen (Auszug):
Anlage 9 | Sondervereinbarung für nichtvollbeschäftigte Arbeiter mit einer Arbeitszeit von weniger als 30 Stunden wöchentlich |
Anlage 10 | Sondervereinbarung für vorübergehend beschäftigte Arbeiter und Saisonarbeiter |
Anlage 11 | Richtlinien gemäß § 42 Abs. 2 BMT-G-O - Zusatzurlaub für gesundheitlich Gefährdete |
Anlage 12 | Regelungen für die Teilnahme an Übungen |