BMT-G-O, Lohn
§ 32
Besondere Entschädigungen
(1) Reisekostenvergütungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Umzugskostenvergütungen, Umzugskostenbeihilfen, Trennungsgelder/Trennungsentschädigungen und Abwesenheitszuschüsse werden nach den bei den Arbeitgebern jeweils geltenden oder durch besonderen Tarifvertrag zu vereinbarenden Bestimmungen gewährt.
(2) Bei Abordnungen innerhalb des Beschäftigungsortes oder bei wechselnden Arbeitsplätzen, die eine Verlängerung des Hin- und Rückweges zwischen Wohnung und Arbeitsplatz um insgesamt mindestens 4 km zur Folge haben, ist eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Hierbei ist der kürzeste, dem öffentlichen Verkehr dienende Weg zugrunde zu legen. Das gleiche gilt, wenn aus dienstlichem Anlaß eigene Fahrräder oder Kraftfahrzeuge benutzt werden. Aus dienstlichem Anlaß aufgewendete Fahrkosten sind zu erstatten. Die Einzelheiten werden durch besonderen Tarifvertrag vereinbart.