Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
Quelle: Senatsverwaltung für Inneres
Berliner
Bezirkstarifvertrag
Nr. 2 zum Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher
Verwaltungen und Betriebe
- BMT-G -
vom 7. Juni 1991
in der Fassung vom 10. Dezember 2002
Zwischen
der Arbeitsrechtlichen
Vereinigung öffentlicher Verwaltungen, Betriebe
und gemeinwirtschaftlicher Unternehmungen in Berlin
(AV Berlin)
und
der Gewerkschaft
Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
- Bezirksverwaltung Berlin -
diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Berlin,
wird aufgrund des § 20 BMT-G und des Rahmentarifvertrages zu § 20 Abs. 1 BMT-G folgendes vereinbart:
Inhaltsverzeichnis