Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
§ 8
Änderung des Tarifvertrages über die Arbeitszeit und über die
Pauschallöhne für Polizeikraftfahrer
In § 3 Abs. 1 a des Tarifvertrages über die Arbeitszeit und über die Pauschallöhne für Polizeikraftfahrer vom 20. August 1979 in der derzeit gültigen Fassung werden die Worte "Fallgruppe 3 der Lohngruppe V bzw. nach der Protokollerklärung zur Lohngruppe Va" durch die Worte "Fallgruppe 4 der Lohngruppe 5 bzw. nach der Protokollerklärung zur Fallgruppe 3 der Lohngruppe 6" ersetzt.