Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
§ 6
Ausschlussfrist
Ansprüche aus diesem Tarifvertrag müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Forderungen aufgrund angeblich unrichtiger Lohnzahlungen sind unverzüglich nach Empfang des Lohnes geltend zu machen.