Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
§ 1
Geltungsbereich
(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeiter, die
a) | in einem Arbeitsverhältnis zu Mitgliedern der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Berlin e.V. (AV Berlin) stehen, vom Geltungsbereich des BMT-G erfasst werden |
und | |
b) | Mitglieder der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr sind. |
(2) Vom Geltungsbereich ausgenommen sind die bei den Berliner Verkehrsbetrieben, der GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft, den Berliner Wasserbetrieben, den Berliner Hafen- und Lagerhausbetrieben, der Messe Berlin GmbH, den Berliner Stadtreinigungsbetrieben, der Verwaltungsdruckerei Berlin und der Berliner Flughafen GmbH tätigen Arbeiter.
Für diese Arbeiter werden jeweils besondere Tarifverträge abgeschlossen.