Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2

§ 1
Geltungsbereich

(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeiter, die

a) in einem Arbeitsverhältnis zu Mitgliedern der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Berlin e.V. (AV Berlin) stehen, vom Geltungsbereich des BMT-G erfasst werden
  und
b) Mitglieder der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr sind.

(2) Vom Geltungsbereich ausgenommen sind die bei den Berliner Verkehrsbetrieben, der GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft, den Berliner Wasserbetrieben, den Berliner Hafen- und Lagerhausbetrieben, der Messe Berlin GmbH, den Berliner Stadtreinigungsbetrieben, der Verwaltungsdruckerei Berlin und der Berliner Flughafen GmbH tätigen Arbeiter. 

Für diese Arbeiter werden jeweils besondere Tarifverträge abgeschlossen.