Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
§ 11
Inkrafttreten und Geltungsdauer
(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum
Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens zum 31. Dezember 1993,
schriftlich gekündigt werden.