1. |
Arbeiter der Lohngruppe 4 Fallgruppe 1, die besonders hochwertige
Arbeiten verrichten
Besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem,
hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit
erfordern. |
2. |
Arbeiter der Lohngruppe 5 Fallgruppen 1 und 21 bis 42 nach
dreijähriger Bewährung in diesen Fallgruppen der Lohngruppe
5 |
3. |
Arbeiter der Lohngruppe 5 Fallgruppen 9 bis 13, 15 bis 17 und 19
nach dreijähriger Bewährung in diesen Fallgruppen der Lohngruppe
6
oder
Arbeiter der Lohngruppe 5 Fallgruppen 4, 5, 7 und 14 nach dreijähriger
Bewährung in diesen Fallgruppen der Lohngruppe 5 |
|
Protokollerklärung:
Die Protokollerklärung zur Lohngruppe 5 Fallgruppen 4 bzw. 5 gelten
für die in die Lohngruppe 6 Fallgruppe 3 eingereihten Kraftfahrer und
Schichtführer bei der Fahrbereitschaft der Polizei bzw. Fahrer von
Spezialfahrzeugen entsprechend. |
4. |
Heizer mit Prüfungszeugnis im Sinne der Lohngruppe 4 Fallgruppe 26,
die eine oder mehrere Heizungsanlagen mit zusammen mindestens 5,81 MW
betreiben und von denen neben fachlichem Können besondere Umsicht und
Zuverlässigkeit verlangt werden, nach einjähriger Berufserfahrung an
gleichartigen Anlagen |
5. |
Metallhandwerker als Maschinisten an Umwälz-, Wasseraufbereitungs-
oder Kühlanlagen oder an lufttechnischen Anlagen, die mit
entsprechenden selbsttätigen Reglern ausgestattet sind, nach
einjähriger Bewährung an diesen Anlagen |
6. |
Metallhandwerker als Maschinisten, die Hochdruckturbinenanlagen mit
einer Leistung, von 1,5 MVA betreiben, überholen und instand setzen,
nach einjähriger Bewährung in der Lohngruppe 5 |
7. |
Schaltwärter in Kraftwerkschaltwarten mit zugehörigen Generatoren
und Hochspannungsschaltanlagen, soweit nicht in die Lohngruppe 7 bzw.
7a einzureihen |
8. |
Schichtführer in den Krematorien |
Bei Theatern und Bühnen |
9. |
Beleuchter im Stellwerk |
10. |
Elektriker, die auch als Beleuchter im Sinne der Fallgruppen 9 und
36 eingesetzt werden |
11. |
Kostümmaler |
|
Protokollerklärung:
Sofern die von dieser Fallgruppe betroffenen Arbeiter in erheblichem
Urnfange besonders komplizierte Putzmacher- oder Schuhmacherarbeiten
bzw. besonders schwierige Arbeiten bei der Reparatur oder
Neuanfertigung von Schmuck auszuführen haben, erhalten sie eine Zulage
in Höhe von 2 v. H des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 ihrer
Lohngruppe.
Diese Zulage ist auch nach Einreihung dieser Arbeiter in die
Lohngruppe 6a zu gewähren. |
12. |
Seitenmeister und erste Requisiteure |
Den Arbeitern der Fallgruppe 1 sind
gleichgestellt: |
13. |
Betriebshandwerker
a) |
in Justizvollzugsanstalten, |
b) |
in Krankenhäusern, |
c) |
für Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten an raumlufttechnischen
Anlagen, Hebeanlagen, Gebäude-/Raumsicherungsanlagen oder entsprechend
komplizierten Anlagen in anderen Verwaltungsbereichen, die als
Alleinhandwerker in nicht unerheblichem Umfange Arbeiten im Sinne der
Fallgruppe 1 verrichten |
|
14. |
Diätköche mit Spezialausbildung |
15. |
Dreher, die in nicht unerheblichem Umfange besonders schwierige
Dreharbeiten ausführen, nach dreijähriger Berufserfahrung |
16. |
Elektriker, die Elektrofacharbeiten zum Betrieb, zur Überwachung
und zur Pflege von komplizierten Stromerzeugungs- und
Stromverteilungsanlagen ausführen |
17. |
Elektromechaniker |
18. |
Feinmechaniker |
19. |
Fernmeldemechaniker und Fernmeldemonteure |
20. |
Hufbeschlagschmiede |
21. |
Kraftfahrzeughandwerker |
22. |
Landschafts- und Friedhofsgärtner, die besonders hochwertige
Arbeiten im Sinne der Fallgruppe 1 ausführen, sowie Gärtner, die mit
Spezialkulturen in Anzuchteinrichtungen, Baumschulen oder Botanischen
Gärten betraut sind |
23. |
Metallhandwerker, die hochwertige Unterhaltungs-, Überholungs- und
Instandsetzungsarbeiten an komplizierten Maschinen oder an
komplizierten Heizungsanlagen vornehmen |
24. |
Pegelmesswarte mit einschlägiger handwerklicher Ausbildung, die
besonders schwierige Wartungs-, Unterhaltungs- und
lnstandsetzungsarbeiten an hochempfindlichen oder komplizierten
gewässerkundlichen Meßgeräten selbständig durchführen |
25. |
Schriftenmaler |
|
Protokollerklärung:
Schriftenmaler in diesem Sinne sind Lohnempfänger, die in nicht
unerheblichem Umfange Schriften ohne Schablone herzustellen haben. Die
Anfertigung von Namensschildern sowie die Beschriftung von Aktenordnern
und dergleichen gilt nicht als Tätigkeit eines
Schriftenmalers. |
26. |
Schweißer mit handwerklicher Ausbildung und abgelegter Prüfung
gemäß DIN 8560 |
27. |
Wäscher oder Textilreiniger, denen die Beaufsichtigung des gesamten
Waschprozesses, die Einstellung der Laugen, die Führung der
Bestandsbücher sowie die Pflege und Wartung des Maschinenparks
obliegt |
28. |
Werkzeugmacher oder Vorrichtungsbauer |
In der Polizeiverwaltung
|
29. |
Betriebshandwerker in den Hauswerkstätten, die als Alleinhandwerker
in nicht unerheblichem Umfange Arbeiten im Sinne der Fallgruppe 1
verrichten |
30. |
Schneider, die Uniformen und Spezialausstattungen neu
anfertigen |
31. |
Waffenmechaniker |
Bei den
Universitäten |
32. |
Arbeiter der Lohngruppe 5 Fallgruppe 34, die die für die Forschung,
Lehre und Materialprüfung benötigten Apparaturen, Hilfsgeräte oder
Prüfkörper anfertigen, instand setzen oder bedienen und instand setzen,
wenn hierfür neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können
besondere Gewissenhaftigkeit, Umsicht und Zuverlässigkeit erforderlich
sind, soweit nicht in die Lohngruppe 7 einzureihen |
33. |
Betriebshandwerker in den Werkstätten der Universitäten, die als
Alleinhandwerker in nicht unerheblichem Umfange Arbeiten im Sinne der
Fallgruppe 1 verrichten |
34. |
Tierkrankenpfleger in Tierkliniken, die Operationen und
tierärztliche Hilfeleistungen vorbereiten, bei Operationen und
Tierversuchen sowie bei schwierigen diagnostischen Maßnahmen
mitarbeiten, Operationsbestecke und Instrumente pflegen und bei
klinischen Demonstrationen und Übungen mitwirken |
35. |
Tierpfleger, die einen zucht- und tierexperimentellen
Haltungsbereich verantwortlich betreuen |
Bei Theatern und Bühnen |
36. |
Beleuchter in elektronisch gesteuerten Stellwarten |
37. |
Bühnenrnaschinisten |
38. |
Handwerker in der Rüstwerkstatt, die besonders schwierige
Spezialarbeiten ausführen
Protokollerklärung:
Bei den besonders schwierigen Spezialarbeiten handelt es sich
um |
a) |
die Herstellung von Rüstung, Waffen oder sonstigen
Spezialvorrichtungen für Kostüme nach Zeichnungen oder kurzen
Angaben, |
b) |
die Herstellung und den Einsatz besonderer
Bühneneffekte. |
|
Protokollerklärung zu den Fallgruppen
1, 13, 16 bis 18, 22, 23, 28, 29 und 33:
Sofern die von diesen Fallgruppen betroffenen Arbeiter in erheblichem
Umfange Arbeiten der Lohngruppe 7 Fallgruppen 6, 7, 8, 9, 11 Buchstabe
a oder 13 auszuführen haben, erhalten sie zum Lohn der Lohngruppe 6
eine Zulage in Höhe von 2 v. H. des Monatstabellenlohnes der Stufe 1
der Lohngruppe 6. |