Anlage 1, Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
Lohngruppe 4a
Arbeiter der Lohngruppe 4 Fallgruppen 5, 9, 11, 21, 28, 30, 33, 35,3
6 und 39 nach vierjähriger Tätigkeit in diesen Fallgruppen der
Lohngruppe 4
oder
Arbeiter der Lohngruppe 4 Fallgruppen 13 bis 15, 17, 26, 27 und 41
nach vierjähriger Tätigkeit in diesen Fallgruppen der Lohngruppe 4