Anlage 1, Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
Lohngruppe 3a
Arbeiter der Lohngruppe 3 Fallgruppen 2, 4 bis 6, 8 bis 10, 12 bis
15, 18 bis 36, 38, 41 bis 43, 45, 46, 48 bis 60, 62 und 63 nach
vierjähriger Tätigkeit in diesen Fallgruppen der Lohngruppe
3
oder
Arbeiter der Lohngruppe 2 Fallgruppen 1 und 23 bis 37 nach
vierjähriger Tätigkeit in Lohngruppe 3 Fallgruppe 3
Protokollerklärung:
Die Protokollerklärung zur Lohngruppe 3 Fallgruppe 35 gilt für die in
die Lohngruppe 3a eingereihten Küchenwirtschaftsarbeiter
entsprechend.
Siehe auch Niederschriftserklärung zur Lohngruppe 3 für die
Fallgruppen 7, 39 und 47