Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Anlage 1, Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2

Lohngruppe 3a

Arbeiter der Lohngruppe 3 Fallgruppen 2, 4 bis 6, 8 bis 10, 12 bis 15, 18 bis 36, 38, 41 bis 43, 45, 46, 48 bis 60, 62 und 63 nach vierjähriger Tätigkeit in diesen Fallgruppen der Lohngruppe 3 
oder 
Arbeiter der Lohngruppe 2 Fallgruppen 1 und 23 bis 37 nach vierjähriger Tätigkeit in Lohngruppe 3 Fallgruppe 3 

Protokollerklärung:
Die Protokollerklärung zur Lohngruppe 3 Fallgruppe 35 gilt für die in die Lohngruppe 3a eingereihten Küchenwirtschaftsarbeiter entsprechend. 
Siehe auch Niederschriftserklärung zur Lohngruppe 3 für die Fallgruppen 7, 39 und 47