Anlage 1, Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
Lohngruppe 2
1. | Arbeiter mit Tätigkeiten, für die eine eingehende fachliche Einarbeitung erforderlich ist |
2. | Arbeiter der Lohngruppe 1 Fallgruppen 2 und 3 nach dreijähriger Bewährung in diesen Fallgruppen der Lohngruppe 1 |
3. | Arbeiter, die die Reinigung in Gebäuden mit besonderen Reinigungsmaschinen und -geräten ausführen (sog. Feuchtwischmethode) |
Protokollerklärung: Die Voraussetzungen dieser Fallgruppe werden von den Arbeitern erfüllt, die in Gebäuden reinigen, in denen die Feuchtwischmethode nach Maßgabe des Rundschreibens LVWA IV Nr. 11/1969 und Nr. 16/1981 eingeführt worden ist oder zukünftig eingeführt wird und praktiziert wird. Dies gilt auch dann, wenn in einzelnen Reinigungsrevieren eines solchen Gebäudes der Einsatz besonderer Maschinen und Geräte nur in nicht unerheblichem Umfange möglich ist. |
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4. | Arbeiter, die mit dem Tragen, Fahren und Bestatten von Leichen oder mit der Herstellung von Grüften beschäftigt werden |
5. | Arbeiter in Kreißsälen, pathologischen Instituten, Laboratorien, Apotheken, Erste - Hilfe- oder Rettungsstellen, denen besonders verantwortungsvolle Reinigungsarbeiten obliegen |
6. | Badewärter |
7. | Garten- und Friedhofsarbeiter, soweit nicht anderweitig einzureihen |
8. | Haus- und Hofarbeiter |
9. | Hauswarte |
10. | Laboratoriumsarbeiter (auch in Apotheken) |
11. | Lagerplatzarbeiter |
12. | Magazin- oder Lagerarbeiter |
13. | Packer |
14. | Stationshilfen/Abteilungshilfen in den Krankenstationen der Krankenhäuser |
15. | Transportarbeiter |
16. | Wäschereiarbeiter, soweit nicht anderweitig einzureihen |
17. | Wäscheausbesserer |
18. | Wagenwäscher |
Bei Theatern und Bühnen | |
19. | Dekorationsnäher |
20. | Oberkleiderwärter |
21. | Oberplatzanweiser |
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22. | Arbeiter in Lehr- und Forschungseinrichtungen, denen besonders verantwortungsvolle Reinigungsarbeiten an wissenschaftlichen Geräten und Apparaturen (z.B. Mikroskopen, elektrischen Meßgeräten, in Experimentier-Hörsälen) obliegen |
Den Arbeitern der Fallgruppe 1 sind gleichgestellt: | |
23. | Arbeiter in Operationssälen, denen besonders verantwortungsvolle Reinigungs-/Desinfektionsarbeiten obliegen |
24. | Arbeiter in Bettenzentralen |
25. | Aufseher |
26. | Boten |
27. | Erdarbeiter |
28. | Fahrstuhlführer |
29. | Filmkleber |
30. | Fotokopierarbeiter |
31. | Hallenwärter |
32. | Küchenarbeiter, soweit nicht anderweitig einzureihen |
33. | Parkaufseher |
34. | Pförtner |
35. | Schablonendrucker |
36. | Sportplatzarbeiter/Eisbahnarbeiter |
37. | Wächter mit Dienstwaffe oder Begleithund oder im Freien |