Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Anlage 1, Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2

Lohngruppe 1

1.

Folgende Arbeiter mit einfachsten Tätigkeiten (Ausschließlichkeitskatalog):

Arbeiter, die Gemüse putzen, Kartoffeln schälen oder leichtes Geschirr spülen

Arbeiter, die in Wäschereien und Plättereien Arbeiten, wie Zureichen und Zusammenlegen von Wäschestücken und Sortieren von Wäsche, ausführen 

Hauswarte, die überwiegend Reinigungsarbeiten ausführen 

Kinderwagenaufseher 

Reiniger in Gebäuden 

Wärter von Kleiderablagen 

Wärter von Toiletten

Bei Theatern und Bühnen

Logenschließer

Platzanweiser

2. Arbeiter mit einfachen Tätigkeiten
Den Arbeitern der Fallgruppe 2 sind gleichgestellt:
3. Wächter