Anlage 1, Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2
Lohngruppe 1
1. |
Folgende Arbeiter mit einfachsten Tätigkeiten (Ausschließlichkeitskatalog): Arbeiter, die Gemüse putzen, Kartoffeln schälen oder leichtes Geschirr spülen Arbeiter, die in Wäschereien und Plättereien Arbeiten, wie Zureichen und Zusammenlegen von Wäschestücken und Sortieren von Wäsche, ausführen Hauswarte, die überwiegend Reinigungsarbeiten ausführen Kinderwagenaufseher Reiniger in Gebäuden Wärter von Kleiderablagen Wärter von Toiletten Bei Theatern und Bühnen Logenschließer Platzanweiser |
2. | Arbeiter mit einfachen Tätigkeiten |
Den Arbeitern der Fallgruppe 2 sind gleichgestellt: | |
3. | Wächter |