BAT/BAT-O
Abschnitt I - Geltungsbereich
§ 2
Sonderregelungen
Für Angestellte
a) |
in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in
sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreuten Personen in
ärztlicher Behandlung stehen, |
b) |
in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelungen 2a
fallen, |
c) |
als Ärzte und als Zahnärzte an den in den Sonderregelungen 2a und
2b genannten Anstalten und Heimen, |
d) |
die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind, |
Im Bereich BAT-O gilt: |
d) |
(nicht besetzt) |
e) |
I) |
im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung, |
|
II) |
die als Besatzungen auf See- und Binnenfahrzeugen im Bereich des
Bundesministeriums der Verteidigung beschäftigt werden, |
|
III) |
in Bundeswehrkrankenhäusern, |
f) |
auf Schiffen und schwimmenden Geräten mit Ausnahme der Angestellten
auf Schiffen und schwimmenden Geräten der Bundeswehr und auf
seegehenden Schiffen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und
Hydrographie, |
g) |
auf seegehenden Schiffen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und
Hydrographie, |
h) |
... |
i) |
im Wetterdienst, |
k) |
an Theatern und Bühnen, |
l) |
I) |
als Lehrkräfte, |
|
II) |
als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA, |
|
Im Bereich BAT-O gilt: |
|
II) |
als Lehrkräfte an Musikschulen |
m) |
als Bibliothekare an öffentlichen Büchereien (Volksbüchereien) und
an staatlichen Büchereistellen, |
n) |
im Justizvollzugsdienst, die im Aufsichtsdienst tätig sind, |
o) |
in Kernforschungseinrichtungen, |
p) |
in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und
Obstbaubetrieben, |
q) |
im forstlichen Außendienst, |
r) |
als Hausmeister, |
s) |
der Sparkassen, |
Im Bereich BAT-O gilt: |
s) |
(nicht besetzt) |
t) |
in Versorgungsbetrieben (Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und
Fernheizwerke) und in Entsorgungseinrichtungen (Entwässerung,
Müllbeseitigung, Straßenreinigung), |
u) |
in Nahverkehrsbetrieben, |
v) |
in Flughafenbetrieben, |
w) |
im Hafenbetriebsdienst und bei Eisenbahnen des öffentlichen und
nichtöffentlichen Verkehrs, |
Im Bereich BAT-O gilt: |
w) |
(nicht besetzt) |
x) |
im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, |
y) |
als Zeitangestellte, als Angestellte für Aufgaben von begrenzter
Dauer und als Aushilfsangestellte, |
Im Bereich BAT-O gilt: |
y) |
(nicht besetzt) |
z) |
des Bundesgrenzschutzes und des Beschaffungsamtes des
Bundesministeriums des Innern |
gilt dieser Tarifvertrag mit den Sonderregelungen der Anlage 2. Die
Sonderregelungen sind Bestandteile des Tarifvertrages.