Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Anlage 1
Geltungsbereich

1Tarifverträge im Sinne des § 1 sind der

1. Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT),
2. Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O),
3. Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BATOstdeutsche Sparkassen),
4. Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb),
5. Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - BMT-G II -,
6. Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts für Arbeiter an den MTArb (MTArb-O),
7. Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter
gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - (BMT-G-O),
8. Tarifvertrag über die Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeiter (TV Arbeiter- Ostdeutsche Sparkassen),
9. Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und in Einfuhruntersuchungsstellen (TV Ang iöS),
10. Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten
amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und in
Einfuhruntersuchungsstellen (TV Ang-O iöS),
11. Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V),
12. Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört, soweit die Anwendung des öffentlichen Zusatzversorgungsrechts dort geregelt ist,
13. Manteltarifvertrag für Auszubildende,
14. Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O),
15. Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi-Ostdeutsche Sparkassen),
16. Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden,
17. Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Mantel-TV Schü-O),
18. Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum,
19. Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum (Mantel-TV AiP-O),
20. Tarifvertrag für die Arbeitnehmer/Innen der Wasserwirtschaft in Nordrhein- Westfalen (TV-WW/NW).


2Dieser Tarifvertrag gilt nicht für die Beschäftigten

a) des Landes und der Stadtgemeinde Bremen bzw. der Mitglieder des kommunalen Arbeitgeberverbandes Bremen e.V., die unter den Geltungsbereich des Bremischen Ruhelohngesetzes vom 22. Dezember 1998 fallen,

b) der Freien und Hansestadt Hamburg,

c) der Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V.