Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Wissenschaftlicher Mitarbeiter - AS-Empfehlung (2019)

AS-Empfehlung zu dem Mindestbeschäftigungsumfängen und zur Schaffung weiterer Dauerstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Der AS-Beschluss zur Absicherung von Mindestbeschäftigungsbedingungen aus dem Jahr 2018 spielt in unserer Arbeit weiterhin eine große Rolle. Der Beschluss hat in den Bereichen ein stärkeres Bewusstsein für die Belange der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen geweckt. Dennoch hat er vor allem bei den Haushaltsstellen nur bei wenigen Stellen dazu beigetragen, die Beschäftigungsumfänge zu erhöhen, da die strukturelle Unterfütterung des Beschlusses durch die Universität unterblieben ist. Der Personalrat wünscht sich eine stärkere inhaltliche Überprüfbarkeit des Votums der Antragstellenden.

Noch bevor die Evaluierung des Beschlusses nach drei Jahren erfolgt, lässt sich ein (nur) ambivalentes Zwischenfazit ziehen.

Zur Erinnerung die Aspekte des Beschlusses im Einzelnen:

  • Promovierenden werden grundsätzlich Arbeitsverträge mindestens im Umfang von 2/3 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit angeboten.
  • Promovierten wird grundsätzlich der volle Beschäftigungsumfang angeboten.
  • Daueraufgaben in Lehre und Forschung sollen durch Dauerstellen abgedeckt werden. Daher unterstützt die HU die Fakultäten und Institute dabei, den Anteil von Dauerstellen bedarfsgerecht zu erhöhen. Zu diesem Zweck waren die Institute und Fakultäten aufgefordert, bis November 2018 mitzuteilen, welche Arten von Daueraufgaben aktuell in Lehre und Forschung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen wahrgenommen werden, wo weiterer Bedarf besteht und welche darüber hinausgehenden neuen Daueraufgaben (z.B. Forschungskoordination, Internationalisierung usw.) künftig von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen übernommen werden sollen.

Zur Frage der Einrichtung einer neuen Kategorie von Dauerpositionen des wissenschaftlichen Mittelbaus an der HU soll ab November 2018 eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Kommission Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs (FNK) und der Entwicklungsplanungskommission (EPK) unter Beteiligung des Personalrates, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel einer ergebnisoffenen Diskussion gebildet werden.