Studentische Beschäftigte und der TV-L HU (2018)
Zwischen der Universitätsleitung und dem Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRStudB) schwelt seit einiger Zeit ein Konflikt über die Einsatzmöglichkeiten studentischer Hilfskräfte in der Universität. Im Kern geht es dabei um die Auslegung von § 121 BerlHG. Diese Norm beschreibt die Einsatzmöglichkeiten studentischer Hilfskräfte. Die Universität hat bisher eine sehr weite Auslegung vertreten und auch Stellen in der UB, dem CMS oder der zentralen und dezentralen Verwaltung als unmittelbar wissenschaftsunterstützend angesehen. Nunmehr ist aber durch zwei Entscheidungen, einmal durch das LAG Berlin in einer Klage einer studentischen Mitarbeiterin, die im CMS beschäftigt war, und durch die Einigungsstelle für die Besetzung einer Stelle mit überwiegend Verwaltungsaufgaben, klargestellt, dass studentische Hilfskräfte in Berlin nur in unmittelbarer Unterstützung der Wissenschaft tätig werden können. Damit stehen nur noch Stellen an Lehrstühlen, als Tutoren oder in der studentischen Fachberatung für studentische Hilfskräfte mit Bezahlung TV Stud II/III zur Verfügung.
Inzwischen ist der Streit zwischen der UL und dem PRStudB eskaliert. Zum 01.10.2018 entschied die Dienststelle, dem PRStudB nur noch Anträge über Stellen vorzulegen, die der unmittelbaren Wissenschaftsunterstützung zuzuordnen sind. Nicht nur Neueinstellungen, sondern auch Verlängerungen von Stellen in der UB, dem CMS und den Verwaltungen der Universität waren von dieser gravierenden Einschränkung betroffen. Für eine nicht unerhebliche Anzahl von studentischen Hilfskräften führte dies zu einer sehr kurzfristigen Beendigung ihrer Beschäftigung und damit zum Verlust ihrer finanziellen Lebensgrundlage.
Die UL hat angekündigt, sich um eine „Klarstellung“ im BerlHG zu den Beschäftigungs-möglichkeiten von SHK (mithin also um eine rasche Gesetzesänderung) zu bemühen. Ziel der UL ist also nicht die Anpassung der HU an die bestehende Rechtslage, sondern die Anpassung des Gesetzes an die bisherige Praxis der Universität.
Der PRStudB verfolgt das entgegengesetzte Ziel, nämlich dass alle studentischen Beschäftigten im CMS, der UB und den Verwaltungen der Universität nach TV-L HU bezahlt werden.
Der PRStudB legte der Universität einen Vorschlag für eine Übergangslösung zur Überführung der Stellen vom TV Stud in den TV-L HU vor. Da die Überführung der Stellen in den TV-L HU für die Universität nicht das vorrangige Ziel darstellt, legte sie dem PRStudB einen eigenen Vorschlag für eine Übergangslösung vor. Nach zwei sachlichen und vertrauensvollen Gesprächen unter Beteiligung auch des GPR und des Personalrates Hochschulbereich scheinen die Fronten insgesamt verhärtet, da die Ziele entgegengesetzt sind. Dennoch befürwortet der Personalrat des Hochschulbereiches die Fortsetzung direkter Gespräche, um verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen und um die Suche nach Verständigungsmöglichkeiten zu einer gemeinsamen Anstrengung zu machen. Die UL hat für den 14.11.2018 eine Informationsveranstaltung über mögliche Alternativoptionen angekündigt.