ExStra (2018)
In der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Spitzenforschung an den Universitäten in Deutschland sind die Entscheidungen über die künftigen Exzellenzcluster gefallen. Aus 88 Förderanträgen wurden insgesamt 57 Exzellenzcluster zur Förderung ausgewählt. Berlin hatte mit Blick auf einen eventuellen Verbundantrag der HU mit FU, TU und Charité in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten eine Mindestzahl von drei bewilligten Exzellenzclustern erhofft. Am Ende sind von den 9 beantragten Clustern 7 bewilligt worden. Ein gemeinsamer Verbundantrag wird im Dezember 2018 eingereicht. Der Personalrat begrüßt die Erfolge in den Initiativen, gleichzeitig sind damit auch enorme Herausforderungen verbunden. Die umfangreiche personelle Ausstattung der nun auslaufenden Cluster ist in einer Vielzahl von Fällen mit einem Ausscheiden der Beschäftigten aus der HU verbunden. Die neuen Cluster hingegen müssen wiederum schnell zahlreiche bewilligte Stellen besetzen. Im Zuge der Verbundantragstellung werden wahrscheinlich bestimmte Querschnittsaufgaben zwischen den beteiligten Einrichtungen zentralisiert. Ein solches Out-Sourcing darf unter keinen Umständen zu Verschlechterungen in den Beschäftigungsverhältnissen und der Kontrolle durch Personalvertretungen führen. Der Personalrat wird die Antragstellung und die weiteren Entwicklungen daher weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten.