Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Altersteilzeit (2024)

derzeit keine gesetzlicher, tarifvertraglicher oder sonstiger Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

Nach dem Auslaufen der gesetzlichen Förderung zum 01.01.2010 gibt es gegenwärtig weder einen gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.

Aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktlage (Fachkräftemangel) und im Besonderen in Hinblick auf den demografischen Wandel sehen die Gewerkschaften gegenwärtig keine Möglichkeit, dieses Thema in die Tarifverhandlungen aufzunehmen. Dementsprechend ist eine Vereinbarung von Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. (Alternativ die Möglichkeit einer Teilrente)

Der Personalrat hat sich wegen der Nachfragen von Beschäftigten für eine universitäre Regelung eingesetzt. Gegenwärtig besteht von Seiten der Universitätsleitung kein Interesse an einer betrieblichen Vereinbarung zur Altersteilzeit.