Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Monatsgespräch vom 16.07.2020

Neue Eingruppierung der Bibliotheksmitarbeiter*innen zum 01.01.2020, Home-Office-Pauschale zur Abgeltung der Mehrkosten der Beschäftigten

Für die Dienststelle nahmen am Gespräch Herr Dr. Kronthaler, Herr Weiß, Herr Eichner und Herr Hagedorn teil.

1. Neue Eingruppierung der Bibliotheksmitarbeiter*innen zum 01.01.2020

Nachdem die Dienststelle die notwendigen Detailfragen zur Eingruppierung der Bibliotheksmitarbeiter*innen geklärt hat, kann die Eingruppierung nunmehr erfolgen. Die Dienststelle teilte im Monatsgespräch mit, dass Mitarbeiter sich durch die Neubewertung höchstens verbessern können, eine Verschelchterung sei nicht möglich. Wegen der Komplexität der Neubewertung vereinbaren der Personalrat und die Dienststelle die Durchführung einer Informationsveranstaltung für Ende August/Anfang September 2020.

 

2. Home-Office-Pauschale zur Abgeltung der Mehrkosten der Beschäftigten

Der Personalrat fragte bei der Dienststelle an, ob es zur Erleichterung der Abrechnung von entstandenen privat verauslagter Mehrkosten durch die Arbeit in Home-Office die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pauschale zur Abgeltung dieser Mehrkosten gibt. Die Universitätsleitung hat diese Frage erörtert und Herr Kronthaler (VPH) teilte dem Personalrat mit, dass die Universität aus folgenden Gründen einer Pauschale eher ablehnend gegenüber steht:

  • Aus Sicht der Dienststelle wäre eine pauschale Lösung eine Bestrafung derjenigen, die weiterhin in Präsenz tätig waren.
  • Es kann nicht verhindert werden, dass sich Mitnahmeeffekte derjenigen einstellen, die schon immer Home-Office machten (vor allem wissenschaftliches Personal, Professor*innen).
  • Geringe Beiträge könnten als kleine Geste mehr Irritation hervorrufen, der große - gemeinschaftlich geleistete - Beitrag wäre nicht mehr präsent.
  • HU hat sich überdies in Bezug auf Home-Office und Kinderbetreuung größtmöglich kulant gezeigt. Es wird daher kein Bedarf gesehen, dies mit einer weiteren Geste dieser Art zu tun.

Die Dienststelle betonte jedoch noch einmal, dass konkret entstande Mehrkosten natürlich unter Vorlage entsprechender Nachweise erstattet werden.