Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2

Quelle: Senatsverwaltung für Inneres

 

Berliner Bezirkstarifvertrag
Nr. 2 zum Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher
Verwaltungen und Betriebe
- BMT-G -

vom 7. Juni 1991
in der Fassung vom 10. Dezember 2002

Zwischen

der Arbeitsrechtlichen Vereinigung öffentlicher Verwaltungen, Betriebe
und gemeinwirtschaftlicher Unternehmungen in Berlin 
(AV Berlin)

und

der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
- Bezirksverwaltung Berlin -

diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Berlin,

wird aufgrund des § 20 BMT-G und des Rahmentarifvertrages zu § 20 Abs. 1 BMT-G folgendes vereinbart:

Inhaltsverzeichnis
 

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Eingruppierung in die Lohngruppen
§ 3 Vorarbeiterzulage
§ 4 Verwaltungs- oder betriebseigene Prüfung
§ 5 Übergangsvorschriften
§ 6 Ausschlussfrist
§ 7 Änderung des Berliner Bezirkstarifvertrages Nr. 3 zum BMT-G
§ 8 Änderung des Tarifvertrages über die Arbeitszeit und über die Pauschallöhne für Polizeikraftfahrer
§ 9 Änderung des Zusatztarifvertrages für Arbeiter bei den staatlichen Bühnen Berlins
§ 10 Ausnahmen vom Geltungsbereich
§ 11  Inkrafttreten und Geltungsdauer