Humboldt-Universität zu Berlin - Gesamtpersonalrat

INFO-Blatt Nr. 10-2006

GESAMTPERSONALRAT

der Humboldt-Universität zu Berlin

 

INFO

10

6. Dezember 2006

 

Inhalt:

Ø      Keine betriebsbedingten Kündigungen an der HU

Ø      Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät erneut in Gefahr

Ø      Bisher keine Bonuspunkte auf dem VBL-Punktekonto – Beanstandung muss rechtzeitig erfolgen!

 

 

 

Keine betriebsbedingten Kündigungen an der HU

 

Hintergrund. Am 19.10.06 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage des Haushaltsnotlage-Landes Berlin auf Bundeshilfen abgewiesen – ein für Berlin dramatischer Richterspruch. Die Folge: Viele Bürger sind verunsichert, aber auch die am Finanztropf des Landes hängenden Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sind alarmiert. Drohen weitere Kürzungsorgien im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich und den Einrichtungen erneut einschneidende Umstrukturierungen mit Personalabbau oder gar Schließungen?

Eine Äußerung und Irritationen. In dieser Situation erleben die HU-Beschäftigten einen Tag später, dass die aufgekommene Verunsicherung noch steigerungsfähig ist: Im Kontext des Karlsruher Urteils und der nach Meinung der Verfassungsrichter angeblich zu hohen Kosten für den Hochschul- und Wissenschaftsbereich in Berlin wird am 20.10.06 der Präsident der Humboldt-Universität in zwei großen Tageszeitungen mit einer Äußerung zitiert, wonach angesichts des großen Personalüberhanges von nichtwissenschaftlichem Personal an den Hochschulen über das derzeitige Verbot betriebsbedingter Kündigungen zu diskutieren sei. Ergebnis: Irritationen und weitere Verunsicherung.

Für die Personalräte der HU war dies unmittelbarer Anlass, eine deutliche Klarstellung zur Einhaltung des bis Ende 2009 geltenden Anwendungstarifvertrages (Anwendungs-TV HU) zu fordern.

Der Präsident hat am 26.10.06 gegenüber dem Personalrat des Hochschulbereiches bzw. am 03.11.06 gegenüber dem Gesamtpersonalrat erklärt, dass eine vorzeitige Abkehr vom Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war. Dies wird durch das Präsidium ausführlicher in der für den 07.12.06 vorgesehenen Personalversammlung der hauptberuflichen MitarbeiterInnen des Hochschulbereiches erläutert werden (vgl. http://gremien.hu-berlin.de/gpr/). Eine Information des Präsidenten an die MitarbeiterInnen wurde zu diesem Thema am 03.11.06 ins Netz gestellt

(s. HU-Seiten unter „Aktuell/Archiv aktueller Meldungen“ bzw. unter

http://www.hu-berlin.de/ph/frame.php?url=www.hu-berlin.de/redaktionssystem/show.php4?keyNT=6).

Das Bekenntnis des Präsidenten zu dem bis 2009 geltenden Anwendungs-TV HU und seinem zentralen Bestandteil, dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, ist zu begrüßen.

Grundsätzliche Position des Gesamtpersonalrats. Um künftigen Missverständnissen vorzubeugen, möchte der Gesamtpersonalrat zum jetzigen Zeitpunkt sehr deutlich seine Auffassung ausdrücken, dass sich betriebsbedingte Kündigungen und Streben nach Exzellenz ausschließen. Angst vor dem freien Fall ins soziale Aus demotiviert, erzeugt Verunsicherung und Unruhe sowie ein für hervorragende Arbeitsergebnisse abträgliches Arbeitsklima. Universitäten und Hochschulen (und nicht nur die „exzellenten“!) brauchen hingegen hochmotivierte MitarbeiterInnen. Das erfordert entsprechende Arbeitsbedingungen – auch ein gutes Arbeitsklima und die Möglichkeit, ohne Hartz IV-Perspektive tätig sein zu können. Das Streben nach Exzellenz muss sich aus unserer Sicht nicht zuletzt im Umgang der Universität mit ihren Beschäftigten und den Studierenden widerspiegeln, die das Wertvollste dieser Universität sind.

Exzellenz ohne eine deutlich veränderte Organisations- bzw. Betriebskultur ist aus unserer Sicht undenkbar. Der Gesamtpersonalrat hatte sich zu diesem Thema im April d. J. im Kontext der Stärken-Schwächen-Analyse gegenüber dem Präsidenten eindeutig positioniert und erwartet vom Präsidium, dass dem an der HU dazu bestehenden Handlungsbedarf Rechnung getragen wird.

Betriebsbedingte Kündigungen zum Abbau des Personalüberhangs sind aus Sicht des Gesamtpersonalrats der unsozialste Weg zur Lösung betrieblicher Probleme und zugleich das untauglichste Mittel für die Bewältigung der vor der Universität stehenden Aufgaben.

Für den Gesamtpersonalrat gibt es zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen grundsätzlich keine Alternative, weder jetzt noch zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

 

Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät erneut in Gefahr

 

In der Vergangenheit ist die Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät (LGF) der Humboldt-Universität mehrfach in existenzbedrohende Situationen geraten bzw. gebracht worden. 1996 kündigte der Berliner Senat an, die LGF aus Kostengründen schließen zu wollen. 2003 meinte das Präsidium, auf die der HU vom Land erneut auferlegten drastischen Finanzkürzungen mit der Schließung ausgerechnet der LGF reagieren zu dürfen – trotz der kurz zuvor bekannt gewordenen sehr positiven Evaluationsergebnisse. Mit der Schließung der LGF sollte ein Drittel des Kürzungsvolumens „auf einen Schlag" erbracht werden.

Jedes Mal konnten die Versuche, die LGF zu liquidieren, nicht zuletzt durch den massiven Protest von Studierenden, MitarbeiterInnen, LandwirtInnen und VertreterInnen nationaler und internationaler landwirtschaftlicher Institutionen verhindert werden, ebenso durch die Bereitschaft und Fähigkeit der Fakultät zu radikaler Neustrukturierung.

Eine qualitativ neue Bedrohung ergibt sich aus den am 13.11.06 veröffentlichten Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) zur Entwicklung der Agrarwissenschaften in Deutschland.

Die Empfehlungen laufen wieder auf die Liquidierung der LGF hinaus und knüpfen direkt an die 2004 abgeschlossene heftige Strukturdebatte an, in deren Ergebnis die Fakultät erhalten blieb.

Die für den Weiterbestand als Vollfakultät erforderliche „kritische Masse" an Ausbildungs- und Forschungskapazitäten sei nach 2009 nicht mehr vorhanden, heißt es in den – in sich widersprüchlichen – Empfehlungen.[1]

Unter Ausblendung der Vorreiterrolle der LGF an der HU bei der Einführung der BA/MA-Studiengänge und deren erfolgreicher Akkreditierung, von positiven Forschungsevaluationen sowie der umfassenden Ausrichtung der LGF auf Nachhaltigkeit, Internationalität, Praxis- und Regionalbezug sowie Interdisziplinarität sehen die WR-Empfehlungen die Auflösung der LGF vor. Im Einzelnen werden die Einstellung der agrar- und gartenbauwissenschaftlichen Studiengänge, die Zuordnung der naturwissenschaftlich orientierten Bereiche zum Institut für Biologie der HU sowie der agrarökonomisch orientierten Bereiche zur Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der HU empfohlen.

Im Gespräch mit dem Gesamtpersonalrat hat sich der Berliner Wissenschaftssenator im September d. J. für den Erhalt der LGF ausgesprochen. Zugleich hat er auf die Zusammenfassung der an den ostdeutschen Agrarfakultäten vorhandenen Potentiale orientiert und auf die besondere Verantwortung der HU bei der Erstellung des dafür erforderlichen länderübergreifenden Konzepts hingewiesen. Der Berliner Senat hat sich inzwischen in einem Schreiben an den WR gewandt, darin für den Weiterbestand der LGF und den Erhalt der grundständigen Studiengänge plädiert und eine Netzwerkbildung zwischen den ostdeutschen Agrarhochschulen empfohlen. In einem kürzlich an den Gesamtpersonalrat gerichteten Antwortschreiben vertritt der Brandenburgische Landwirtschaftsminister dieselbe Position. Nach seiner Auffassung hängt der Fortbestand der LGF vor allem davon ab, wie die Humboldt-Universität selbst für den Erhalt ihrer Fakultät eintritt.

In diesem Sinne hat sich der Gesamtpersonalrat mehrfach an Präsident Markschies gewandt und auf die besondere Verantwortung verwiesen, die die Humboldt-Universität bei der Sicherung des Fortbestandes der LGF als Fakultät der HU hat.

Der Gesamtpersonalrat fordert das Präsidium der Humboldt-Universität auf, alles Erforderliche zu unternehmen, die LGF als Fakultät der HU zu erhalten, sie zukunftssicher zu machen und ihren hervorragend ausgebildeten MitarbeiterInnen eine Perspektive zu geben.

 

 

Bisher keine Bonuspunkte auf dem VBL-Punktekonto – Beanstandung muss rechtzeitig erfolgen! [2]

 

Von der VBL wurden größtenteils im September d. J. die Versicherungsnachweise für das Jahr 2005 mit der Übersicht (Kontoauszug) über Ihren Kontenstand bei der VBL-Pflichtversicherung („VBLklassik“) übersandt. Der Kontoauszug für 2005 informiert über die Summe Ihrer Versorgungspunkte per 31.12.2005. Die Anzahl der Versorgungspunkte für ein Kalenderjahr ergibt sich aus dem Einkommen (zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt), aus sozialen Komponenten (z.B. für Elternzeiten) und aus so genannten Bonuspunkten.

Entsprechend der VBL-Satzung können Bonuspunkte in einem bestimmten Umfang aus den bei der VBL im jeweiligen Vorjahr erwirtschafteten Überschüssen vergeben werden (Ausschüttung von Überschüssen im Rahmen der Überschussbeteiligung). Im Jahr 2004 wurden erhebliche Überschüsse erwirtschaftet, aber, wie Ihrem VBL-Versicherungsnachweis 2005 zu entnehmen ist, den VBL-Pflichtversicherten nicht zugeteilt. (Übrigens sind auch im Jahr 2003 Überschüsse erwirtschaftet worden, die den Versicherten nicht zugeteilt wurden, s. Versicherungsnachweis für 2004.)

Den Versicherungsnachweis können Sie daher beanstanden, die Gewerkschaft ver.di bereitet derzeit eine Musterklage vor. Die Beanstandung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang des Versicherungsnachweises schriftlich geltend zu machen.

Eine dem GPR von ver.di zu dem Versicherungsnachweis für 2005 zugegangene ausführliche Information nebst einem Musterschreiben für die Beanstandung des Nachweises 2005 drucken wir nachstehend ab (das Musterschreiben steht auf den GPR-Internetseiten als Download zur Verfügung):

 

 

Nur die halbe Wahrheit –

VBL-Bescheide sind zu beanstanden (Teil IV)

Die VBL verschickt z.Zt. die Versicherungsnachweise für das Jahr 2005. Unter dem Punkt 17 teilt sie mit: „Der Verwaltungsrat hat noch keine Entscheidung über die Zuteilung von Bonuspunkten getroffen.“ Jetzt könnte man meinen, es sei noch nichts entschieden. Falsch gedacht! Auf Anfragen antwortet die VBL, dass zunächst Rückstellungen zu bilden seien, bevor Überschüsse im Rahmen von Bonuspunkten ausgeschüttet werden können. Das ist aber nur die halbe Wahrheit!

Wie bereits in unserer März-Ausgabe des INFO-FORUM berichtet, gab es im Verwaltungsrat der VBL zwei unterschiedliche Anträge zur Verwendung der Überschüsse des Jahres 2004. Die Versichertenseite (z.B. vertreten durch ver.di) beantragte, die Rückstellungen vollständig aufzulösen und diese incl. der erwirtschafteten Überschüsse als Bonuspunkte zu verteilen. So sieht es § 19 des Tarifvertrages Altersversorgung (ATV) vor.

Die Beteiligtenseite (Arbeitgeber) beantragte, entsprechend dem Vorschlag des Aktuars zu verfahren und Rückstellungen zu bilden. Da keiner der Anträge die Mehrheit fand, wurde folglich auch keine Zuteilung von Bonuspunkten beschlossen.

Im Abrechnungsverband West steht ein Volumen für die Überschussverteilung in Höhe von rund 884 Mio. € zur Verfügung. Im Abrechnungsverband Ost sind es rund 199 Mio. €.

Was ist zu tun?

1.    PrüfenSie, ob das vom Arbeitgeber gemeldete jährliche Entgelt zutreffend ist (i.d.R. monatliche Bruttobeträge + Zuwendung) und die sonstigen Angaben stimmen (z.B. Abrechnungsverband West/Ost)

2.    Beanstanden Sie vorsorglich bei der VBL zur Wahrung der Fristen, dass keine Bonuspunkte gutgeschrieben wurden, obwohl 2004 Überschüsse erwirtschaftet wurden. Gegen die Nichtzuteilung von Bonuspunkten können gem. §51 Abs.2 der VBL-Satzung Beanstandungen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten gegenüber der VBL schriftlich erhoben werden.

3.    Ver.di bereitet derzeit eine „Musterklage“ vor. Sie sollten also bei Nichtanerkennung ihrer Beanstandung die VBL bitten, die Bearbeitung auszusetzen, bis in ähnlichen Fällen entschieden ist. Ob die VBL bereit ist, auf die Einrede der Verjährung für die Klagefrist zu verzichten ist noch nicht bekannt, wird aber erwartet.

 

Musterschreiben:

 

Versorgungsanstalt des Name:

Bundes und der Länder (VBL) Vorname:

Hans-Thoma-Straße 19

76133 Karlsruhe Straße:

PLZ:

Ort:

Arbeitgeber:

Vers.-Nr.:

Datum:

 

 

Beanstandung des Versicherungsnachweises für das Jahr 2005

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

leider musste ich feststellen, dass der Versicherungsnachweis vom ......... 2006, mir zugegangen am ......... 2006, lediglich die für das Jahr 2004 gutgeschriebenen regulären Versorgungspunkte enthielt, jedoch keine Bonuspunkte. Den Versicherungsnachweis beanstande ich gemäß §51 der VBL-Satzung wie folgt:

·         Die VBL hat im Jahre 2004 in der VBL-Klassik (Pflichtversicherung) Überschüsse erzielt und Rückstellungen bilanziert (im Abrechnungsverband West in Höhe von 884 Mio. € und im Abrechnungsverband Ost in Höhe von 199 Mio. €).

·         Freiwillig Versicherten werden Bonuspunkte angerechnet. Es ist nicht einzusehen, weshalb Pflichtversicherten Bonuspunkte vorenthalten wurden.

·         Durch die Rückstellung für die Verteilung von Bonuspunkten entstehen Nachteile, die nicht hinnehmbar sind. Die Bonuspunkte sind für den Zeitraum zuzuteilen, in dem die Überschüsse entstanden sind.

Sollten Sie meiner Beanstandung nicht abhelfen, bitte ich die Bearbeitung auszusetzen, bis in ähnlich gelagerten Fällen rechtskräftige Entscheidungen vorliegen. Dieses Schreiben erfolgt hauptsächlich zur Wahrung der Beanstandungsfrist. Ich bitte Sie daher um Bestätigung des Eingangs meines Schreibens.

Gleichzeitig behalte ich mir vor, selbst Klage beim Amtsgericht Karlsruhe einzulegen.

Mit freundlichem Gruß

..........................................

(eigenhändige Unterschrift)

 

 

 

 

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen der

Humboldt-Universität eine Angenehme Vorweihnachtszeit,

besinnliche Feiertage sowie einen guten start in das neue Jahr !

 

Ihr Gesamtpersonalrat

 

 

 

 

Herausgeber:

Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität zu Berlin Sitz: Monbijoustraße 3,

Tel.: 2093-1962/1944/1185 Fax: 2093-1323 10117 Berlin-Mitte

Internet: http://gremien.hu-berlin.de/gpr/

E-Mail: gesamtpersonalrat@rz.hu-berlin.de

 



[1] Der Gesamtpersonalrat verweist auf die Stellungnahme der LGF zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (s. HU-Seiten unter „Einrichtungen“ à LGF à Aktuelles).

[2] vgl. auch „Personalratsinfos A – Z 2006“ des Personalrats des Hochschulbereiches, Dezember 2006