Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Fragen und Antworten zum Tarifvertrag der Humboldt-Universität

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Fragen und Antworten zum Tarifvertrag der Humboldt-Universität


Der Anwendungstarifvertrag und die neue Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit sind seit dem 1. April 2004 in Kraft. Mit den neuen Regelungen müssen Erfahrungen gesammelt werden. Trotzdem gibt es schon jetzt eine Reihe von Fragen, die wir im folgenden beantworten wollen:

Wer wird von den Kürzungen des Tarifvertrages erfasst und wer nicht?

Nicht von den Kürzungen erfasst sind:

  • Nichtvollbeschäftigte, deren Arbeitszeit höchstens die Hälfte der in der jeweiligen manteltariflichen Vorschrift (BAT/BAT-O, BMT-G/BMT-G-O) genannten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit beträgt,
  • Nichtvollbeschäftigte, mit denen vor dem 01. April 2004 arbeitsvertraglich eine feste Anzahl von Wochenstunden ohne Anpassung der Arbeitszeit bei einer Änderung der Arbeitszeit von entsprechenden Vollbeschäftigten vereinbart wurde,
  • Angestellte und ArbeiterInnen, die Altersteilzeitarbeit leisten. Der Tarifvertrag sollte darüber hinaus sichern, dass auch bei künftig in Altersteilzeit gehenden Beschäftigten keine Kürzungen wirksam werden. Dies ist zur Zeit in der Realisierung umstritten (siehe auch "Was passiert mit der Altersteilzeit?").
  • Auszubildende und Praktikanten.

Für diese Gruppen bleibt es bei der bisherigen Arbeitszeit. Es werden die Potsdamer Ergebnisse übertragen ohne dass Kürzungen wirksam werden.
Hinsichtlich der MitarbeiterInnen mit fester Wochenstundenzahl ist davon auszugehen, dass diese Fallkonstellation der Ausnahmefall ist, da die HU in der Regel mit verschiedenen Formulierungen eine Anpassungsklausel im Arbeitsvertrag fixiert hat. Insbesondere bei zeitweiligen Arbeitszeitverkürzungen oder -aufstockungen sollten die Arbeitsvertragsformulierungen genau geprüft werden.
Die HU hat bei neuen Verträgen im Zeitraum zwischen dem 01.08.2003 und dem 31.03.2004 Urlaubs- und Weihnachtsgeld arbeitsvertraglich ausgeschlossen. Hier muss aus Sicht des Personalrats eine Anpassung an die neuen tariflichen Bedingungen erfolgen.

Was passierte mit den Gehältern im Mai?

Die HU realisiert mit der Mai-Gehaltszahlung die finanzielle Umsetzung des Tarifvertrages. Damit sind im Mai 2004 auf der Gehaltsabrechnung folgende Elemente zu finden:

  • Tarifsteigerung gemäß Potsdamer Abschluss,
  • Kürzung der Einkommen je nach Beschäftigtengruppe um 2, 4 oder 6 %,
  • Einmalzahlung von 450 € bei Vollbeschäftigten und
  • die - zugegeben etwas unübersichtliche - Nachberechnung der Eigenanteile der VBL im Tarifbereich Ost, sowie
  • die Nachberechnung für die im April 2004 noch nicht umgesetzte Kürzung.

Im Ergebnis müssten von den 450 € in praktisch allen Gruppen kleinere Nettosummen verbleiben. In den laufenden Bezügen für die Gruppen mit 2% - und 4% - Kürzungen sollten kleine und kleinste Erhöhungen zu verzeichnen sein, während die laufenden Bezüge der 6% - Gruppe kleine Absenkungen verzeichnen werden.
Die Gehälter wurden pünktlich überwiesen, die gedruckten Abrechnungen sind wegen des Umfangs erst verspätet vorgelegt worden.

Wie wird die Lehrverpflichtung reduziert?

Die Reduzierung der Lehrverpflichtung ist nur bei Lehrkräften für besondere Aufgaben vereinbart. Die Umsetzung wird im laufenden Semester nicht realisierbar sein (Planung lange abgeschlossen und Veranstaltungen laufen bereits). Das muss jedoch in den nächsten Semestern kompensiert werden.
Der Personalrat ist dafür, die Reduzierung ohne Antragsverfahren umzusetzen und hat deshalb vorgeschlagen, eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die eine gestaffelte Reduzierung des Lehrdeputates ausweist. Sollten Einzelanträge erforderlich sein, wäre entsprechend dieser Staffelung zu entscheiden. Im Tarifbereich Ost würden sich aus 16 SWS dann ca. 14,5 SWS ergeben bzw. bei 10 SWS dann entsprechend 9 SWS für die folgenden Semester. Wenn gewünscht, sollte auch eine Freisemesterlösung getroffen werden können: 10 Semester mit nicht reduzierter Lehrverpflichtung böten die Möglichkeit eines Freisemesters.

Was passiert mit der Altersteilzeit (ATZ)?

Die HU hat bisher in recht großem Umfang ATZ-Vereinbarungen geschlossen. Das Potenzial dieses Instruments ist an der HU immer noch groß, da bereits jetzt ca. 23% der MitarbeiterInnen über 55 Jahre alt sind. Sowohl Bundes- als auch Landesentscheidungen (Auswirkungen der Hartz-Gesetzgebung und die entgegen dem Tarifabschluss ablehnende Haltung des Berliner Senats) erschweren die Nutzung extrem, wenn sie nicht gar verhindert wird. Die Verhandlungen über eine stärkere Nutzung von ATZ gemäß den tariflichen Regelungen im Land Berlin sind zu forcieren und erfolgreich abzuschließen. Dieses Thema hat für die HU erhebliche Priorität. Um handlungsfähig zu bleiben hat der Personalrat zugestimmt, dass die HU zunächst Verträge auf der Basis der reduzierten Arbeitszeit anbietet und nach einem möglichen weiteren Tarifabschluss Aufbesserungen vornimmt.
Auf Berliner Ebene drängen die Gewerkschaften auf eine tarifliche Lösung.

Was ist Entgeltumwandlung und wie soll das gehen?

Entgeltumwandlung ist ein Verfahren zum Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung. Die Entgeltumwandlung ist gesetzlich als Anspruch gesichert und auf der Basis des Tarifvertrages HU auch realisierbar. Mit der Nutzung wird ein Rentenbaustein aufgebaut, der neben der SV-Rente und der VBL-Zusatzversorgung als Teil einer privaten Vorsorge zu sehen ist. Praktisch ist es eine weitere Möglichkeit neben den sog. Riesterverträgen.
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehaltes angelegt. Dieser Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei (zumindest bis 2008). Das so reduzierte Bruttogehalt wird dann mit geringeren Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen belegt. Im Ergebnis reduzieren (je nach Gehaltshöhe und Steuerklasse) z.B. 100 € derartiger Altersvorsorgeaufwendungen das Nettogehalt nur um 40 € oder 50 €.
Die Universitätsleitung hat Schritte zur Realisierung der Entgeltumwandlung sowie eine Sichtung der tarifvertraglich zugelassenen Anbieter eingeleitet. Voraussichtlich Mitte Juni 2004 werden Informationen über das weitere Verfahren in der Humboldt-Universität zur Verfügung stehen.

Was ist mit dem "Rentenverlustausgleich" für rentennahe Jahrgänge?

Im Tarifvertrag ist vorgesehen, dass die Folgen der tariflichen Kürzungen im Bereich der VBL für rentennahe Jahrgänge (Stichtag 01.04.1949) ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich wird auf Landesebene verhandelt und dann von der HU übernommen. Voraussichtlich wird es eine Abfindungszahlung geben.

Welche Regelungen gelten für Drittmittelbeschäftigte?

Der Tarifvertrag erfasst alle durch die Humboldt-Universität geschlossenen und noch zu schließenden Verträge, einschließlich der Drittmittelverträge. Kompliziert wird die Lage insbesondere beim Zusammentreffen mehrerer Verträge (u.U. auch noch aus verschiedenen Finanzierungsquellen). Kürzungen von Gehalt und Arbeitszeit betreffen laut Tarifvertrag alle Arbeitsverhältnisse mit mehr als 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit (Ost: 20 Std.; West: 19,25 Std.). Die Zusammenfassung zweier eigentlich nicht unter die Kürzung fallender Verträge kann dann der Kürzung unterliegen, wenn die Arbeitszeit insgesamt über den 50%-Anteil steigt. Formal nicht vom Tarifvertrag erfasst sind Privatdienstverträge, aber auch hier ist unklar, was denn nun eigentlich gilt. Unklar vor allem deshalb, weil die Drittmittelgeber sehr unterschiedlich verfahren und keine Erfahrung mit einer derartig vertrackten Tarifsituation wie in Berlin haben.


Neben den Veränderungen durch den Anwendungstarifvertrag HU sind weitere Themen in der Diskussion:

Was wird mit den Beschäftigungsbedingungen befristeter wissenschaftlicher MitarbeiterInnen entsprechend des HU-Modells?

Die Humboldt-Universität hat ein Modell zur Beschäftigung befristeter wissenschaftlicher MitarbeiterInnen zur Diskussion gestellt. Die Überlegungen stehen im Zusammenhang mit Fragen eines Tarifvertrages Wissenschaft. Der Vorschlag geht davon aus, dass die HU außertarifliche Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigungsverhältnisse dieser Personengruppe habe, da sie gemäß § 3g BAT/BAT-O vom Geltungsbereich des Tarifvertrages ausgenommen sind. Dies ist durch den Anwendungstarifvertrag nicht verändert und damit die Diskussion auch nicht beendet worden. Die Fakultäten sind zu Stellungnahmen aufgefordert und das Präsidium wird über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Personalrat hat in seiner Analyse auf verschiedene Aspekte hingewiesen. Insbesondere die Vorstellung, in der Regel die Gehälter noch weiter abzusenken, wird vom Personalrat deutlich abgelehnt.

Wann werden die 1,41% Abzug im Tarifbereich Ost wieder gezahlt?

Nach den für den Senat verlorenen Verfahren vor den Arbeitsgerichten in Berlin wird der nächste Schritt erst nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erfolgen können. Berlin spielt offensichtlich auf Zeit. Der voraussichtliche Verhandlungstermin beim BAG ist der 18.08.2004.

Welche Ergebnisse gibt es bei der Beanstandung der VBL- Startgutschriften?

Nach der Berechnung der Startguthaben im Jahr 2003 kam es zu Beanstandungen der Berechnungswege und -ergebnisse. Dazu hatte der Personalrat bereits im November 2003 eine Information formuliert. Erste Musterverfahren beim zuständigen Landgericht Karlsruhe haben zwar die Systemumstellung für zulässig erklärt, aber Ergänzungen bei der Feststellung der erreichten Anwartschaft gefordert. Weitere Klärungen werden erst in den nächsten Instanzen erfolgen.

Der Personalrat ist an Ihren Fragen interessiert und wird versuchen, sie in geeigneter Form zu beantworten.