Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

BMT-G-O, Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 12
Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Der Arbeiter hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines besonderen Tarifvertrages.