Humboldt-Universität zu Berlin - StudentInnenparlament


Antrag 1 an das Studierendenparlament (StuPa) der Humboldt-Universität (HU)

Das StuPa möge beschließen:
(1) Die konstituierende StuPa-Sitzung hat innerhalb von 14 Werktagen nach Abschluß der Wahlen zum StuPa stattzufinden.
(2) Die Einladungen werden unter Vorbehalt aufgrund des vorläufigen amtlichen Endergebnisses innerhalb von 4 Werktagen nach der Wahl verschickt.
(3) Die Einladungsfrist bleibt unter voran genannten Umständen gewahrt.
(4) Bei Einspruch gegen das vorläufige Endergebnis, werden die Fristen erst von der Verkündigung des endgültigen Endergebnisses gerechnet.

Begründung:
Es ist schwer zu vermitteln, daß zwischen den Wahlen und der konstituierenden Sitzung ein Abstand von etwa 3 Monaten liegt. Um für die Studierendenschaft die Vorgänge nachvollziehbarer zu machen und den Einfluß ihrer Stimme direkt wahrzunehmen und so die Position des StuPa in der uniweiten Öffentlichkeit zu fördern, halten wir eine solche Regelung für begrüßenswert.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.


Antrag 2 an das StuPa der HU

Das StuPa möge beschließen:
(1) Der RefRat legt zu jeder Sitzung des StuPa einen schriftlichen Tätigkeitsbericht von maximal 3 Seiten vor.
(2) Jedes Referat hat für sich in wenigen Sätzen die Kernpunkte der Arbeit der vergangenen Woche zu umreißen.
(3) Die Protokolle der RefRat-Sitzungen des betreffenden Zeitraumes werden als Anhang beigefügt.
(4) Die Tätigkeitsberichte werden (falls notwendig gekürzt) in der Huch! veröffentlicht.

Begründung:
Der RefRat wird vom StuPa gewählt und durch dieses entlastet. Um die Entlastung des RefRates für seine Arbeit auf eine gesicherte Grundlage zu stellen und zudem für eine bessere Kenntnis der Arbeit des RefRates durch das StuPa zu sorgen, halten wir eine entsprechende Tischvorlage für sehr begrüßenswert.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.


Antrag 3 an das StuPa der HU

Das StuPa möge beschließen:
(1) Die Wahlen zum StuPa der HU werden vom Ende des Wintersemesters zur Mitte des Wintersemesters vorverlegt.
(2) Die Wahlen zum 12. StuPa sind um in die erste Woche des Dezembers 2003 zu legen.
(3) Die Vorverlegung verkürzt die Amtszeit des 11. StuPa um den entsprechenden Zeitraum.

Begründung:
Durch die Verlegung der Wahl weg vom Semesterende und somit weg von den Klausuren und Seminararbeiten bzw. Urlaubs- oder Arbeitsvorbereitungen, erhoffen wir uns, daß die StuPa-Wahl nicht mehr durch diese vorrangigen Aufgaben überlagert wird und die StuPa-Listen bessere Möglichkeit haben, die Studierenden für das StuPa zu interessieren. Hierdurch könnte eventuell eine höhere Wahlbeteiligung erreicht werden, die in unser aller Interesse liegen sollte.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.


Antrag 4 an das StuPa der HU

Das StuPa möge beschließen:
(1) Die Protokolle der StuPa-Sitzungen und der RefRat-Sitzungen sind innerhalb von zwei Werktagen nach deren Bestätigung zu veröffentlichen.
(2) Die Veröffentlichung sollte durch Aushang, zugänglich machen auf der Internetseite des StuPa oder Abdruck in einer an der HU erscheinenden Schrift erfolgen.
(3) Die Veröffentlichung hat auf mindestens zwei unterschiedlichen Wegen zu erfolgen.
(4) Eine Einsicht in das noch unverabschiedete Protokoll der letzten Sitzung muß allen Studierenden leicht möglich sein; eine vorläufige Veröffentlichung unter Vorbehalt im Internet ist somit begrüßenswert.

Begründung:
Nur durch Bekanntgabe der Arbeit des StuPa, kann dieses auch an Bekanntheit gewinnen. Zudem steht das StuPa in der Verantwortung vor den Studierenden. Außerdem kann nur dadurch, daß die Themen des StuPa in die Studierenden-Öffentlichkeit getragen werden auch ein entsprechender Anteil der Studierenden für die Arbeit des StuPa interessiert werden.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.


Antrag 5 an das StuPa der HU

Das StuPa möge beschließen:
(1) Im Protokoll einer StuPa- oder RefRat-Sitzung ist die Anwesenheitsliste der entsprechenden Sitzung mit zu veröffentlichen.
(2) Relevante Verspätungen und Verlassen der Sitzungen vor Schluß dieser ist in der Anwesenheitsliste zu vermerken.

Begründung:
Die Studierendenschaft hat ein Recht darauf zu erfahren, wer wie ihre/seine Aufgabe wahrnimmt, die Interessen der Studierenden zu vertreten. Dazu gehört unter anderem die simple physische Anwesenheit. Nur wenn wir entsprechendes Engagement an den Tag legen, können wir erwarten, daß das StuPa von den Studierenden auch ernst genommen wird.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.