Humboldt-Universität zu Berlin - Gesamtpersonalrat

INFO-Blatt Nr. 7-2006

GESAMTPERSONALRAT

der Humboldt-Universität zu Berlin

 

INFO

7

22. März 2006

 

Inhalt:

Ø      Exzellenzinitiative: Chance und Herausforderung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Humboldt-Universität

Ø      Neues Berliner Universitätsmedizingesetz in Kraft:Abkopplung und Verselbständigung der Charité sind festgeschrieben Folgen für die Humboldt-Universität

Ø      Neuwahl des GPR: Abkopplung der Charité macht die Neuwahl des HU-Gesamtpersonalrats erforderlich

 

 

 

Exzellenzinitiative: Chance und Herausforderung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Humboldt-Universität

 

Eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Gesamtpersonalrat der HU zeichnet sich ab: Der Präsident der Universität fordert die Personalvertretung im Kontext der Exzellenzinitiative zur Mitarbeit an einer Stärken- und Schwächenanalyse in allen Arbeitsbereichen der Universität auf.

 

Die 3. Säule der Exzellenzinitiative ist auf ein ganzheitliches Zukunftskonzept einer Universität ausgerichtet. Der Prozess der Umsetzung soll mit jährlich bis zu 20 Mio. Euro pro Einrichtung gefördert werden.

 

Dabei darf einerseits geträumt werden – und zwar hinsichtlich der zu erwartenden finanziellen Zuwendungen und deren Einsatz in Lehre und Forschung bei Erfolg der Exzellenzinitiative.

 

Andererseits bedarf es aus unserer Sicht auch einer Analyse der Gelingensbedingungen. Das bedeutet, dass die konkreten Arbeits-, Lehr- und Forschungsbedingungen der einzelnen Beschäftigten genau betrachtet werden müssen.

 

Diese Initiative, die eine Chance für unsere Universität und damit für uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, kann nur durch Partizipation aller gelingen. Nehmen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Präsidenten beim Wort, übermitteln Sie ihm Ihre Ideen für einen sinnvollen Einsatz von Fördergeldern, aber auch Ihre kritischen Hinweise bezüglich Ihrer konkreten Arbeitssituation – möglichst bis Ende April d. J.

 

Der Gesamtpersonalrat wird die Beschreibung und Umsetzung Ihrer Aussagen an den Präsidenten konstruktiv begleiten. Dabei sind wir allerdings der Auffassung, dass auch unabhängig vom Erfolg der Exzellenzinitiative die Stärken ausgebaut und die Schwächen unserer Universität beseitigt werden müssen.

 

Der Gesamtpersonalrat wird darauf achten, dass Ihre Ideen ernst genommen werden.

 

 

Neues Berliner Universitätsmedizingesetz in Kraft: Abkopplung und Verselbständigung der Charité sind festgeschriebenFolgen für die Humboldt-Universität

 

Das vom Berliner Abgeordnetenhaus am 24.11.05 in zweiter Lesung beschlossene neue Berliner Universitätsmedizingesetz ist am 15.12.05 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin erschienen und am 16.12.05 in Kraft getreten. Es löst damit das Vorschaltgesetzzum „Gesetz über die Umstrukturierung der Hochschulmedizin im Land Berlin“ vom 27.05.03 ab und soll nun (nach jahrelangem heftigem Tauziehen hinter den Kulissen) der neu strukturierten „Charité - Universitätsmedizin Berlin“ die ersehnte „dauerhafte“ rechtliche Grundlage bieten.

 

Wesentliche Neuregelungen durch das Gesetz

     Das Land Berlin übernimmt die unbeschränkte Haftung sowohl für die Verbindlichkeiten des Universitätsklinikums (Krankenversorgung) als auch (neu!) der Medizinischen Fakultät.

     Das Land Berlin schließt regelmäßig Verträge mit der Charité über die Grundzüge der weiteren Entwicklung der Universitätsmedizin. Diese beinhalten die Höhe des Staatszuschusses für Forschung, Lehre und Studium, der für einen mehrjährigen Zeitraum festgelegt wird.

     Der Aufsichtsrat wird anders als bisher zusammengesetzt: Ihm gehören künftig drei direkt gewählte BeschäftigtenvertreterInnen an. Es wird fünf (statt bisher vier) externe Sachverständige geben, die vom Senat von Berlin berufen werden. Die Präsidenten von Humboldt-Universität und Freier Universität werden dem Aufsichtsrat künftig nicht mehr angehören.

     Die Charité wird sich in Zentren gliedern. Von den Zentrumsleitungen werden Zentrumskonferenzen eingerichtet. Diese beraten die Zentrumsleitung in grundsätzlichen Angelegenheiten einschließlich der zwischen Vorstand und Zentrumsleitung abzuschließenden Zielvereinbarung.

     Die Charité wird sich eine Satzung geben, die Spielräume für nähere Vorschriften bietet (innere Verfassung, Befugnisse und Pflichten der Organe und ihrer Mitglieder, Anforderungen an die Wirtschafts- und Finanzplanung).

     Die an der Charité Studierenden können eine eigene Fachschaft bilden.

     Es werden zwei Dienststellen im Sinne des Berliner Personalvertretungsgesetzes gebildet, die Dienststelle Medizinische Fakultät Charité und die Dienststelle Universitätsklinikum Charité. Diesen Dienststellen werden das Personal und die zugehörige Personalvertretung zugeordnet. Des Weiteren wird für die Charité ein Gesamtpersonalrat gebildet. Die studentischen Beschäftigten der Charité werden vom Personalrat der Medizinischen Fakultät vertreten.

 

Was bringt das Gesetz für die Charité-Beschäftigten?

Zu dieser Frage möchten wir auf eine Regelung eingehen, die nicht in der vorstehenden Liste von Neuregelungen enthalten ist, für die Beschäftigten allerdings zentrale Bedeutung hat: die im neuen Universitätsmedizingesetz festgeschriebene Beibehaltung der Rechtsform der Charité als Körperschaft des öffentlichen Rechts und gemeinsame Gliedkörperschaft von Humboldt-Universität und Freier Universität und damit die Beibehaltung der Einheit von Lehre, Forschung und Krankenversorgung.

Die Beibehaltung der Rechtsform, wenngleich mit der Option der späteren „rechtlichen Verselbständigung“ des Universitätsklinikums (Krankenversorgung), ist ein wichtiger Erfolg für die Beschäftigten der Charité. Denn von Anfang an gab und gibt es in der Landespolitik das Streben nach kurz- oder mittelfristiger Herauslösung der Krankenversorgung aus dem Verbund von Lehre und Forschung der Medizinischen Fakultät – getragen auch von zahlreichen Abgeordneten der rot-roten Koalitionsfraktionen des Abgeordnetenhauses. Absichtserklärungen der wissenschaftspolitischen Sprecher belegen dies deutlich. Die teils offen geforderte Herauslösung richtet sich auf die Umwandlung des abgekoppelten Klinikbetriebes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts und damit auf die Privatisierung der Krankenversorgung. Dies konnte vor allem durch den Widerstand der Charité-Personalräte und der Gesamtpersonalräte von HU und FU mit Unterstützung durch die Gewerkschaften verhindert werden.

Wissenschaftssenator Flierl hat indes für die Regierungskoalition ausdrücklich klargestellt, „dass wir … (mit der Beibehaltung der Rechtsform - GPR) … die richtige Entscheidung getroffen haben, jetzt nicht Unruhe zu stiften und den Sanierungsprozess der Charité durch eine Rechtsformänderung zu gefährden.“ In diesem Kontext unterstützt er „den Vorschlag … sehr, nach einem Jahr nochmals gezielt zu überprüfen, ob sich die Regelungen des Gesetzes auch in der Umsetzung bewähren." (Zitate aus der Presserklärung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 25.11.05)

Es ist daher die Frage berechtigt, ob sich die im Gesetz fixierte Beibehaltung der Rechtsform der Charité tatsächlich als „dauerhafte“ Regelung oder eventuell schon sehr bald als politischer Kompromiss mit kurzer Verfallszeit herausstellen wird.

 

Folgen des neuen Universitätsmedizingesetzes für die Humboldt-Universität

    Auf den ersten Blick mag die nun „dauerhaft“ festgeschriebene Verselbständigung der Charité und die weitgehende Herauslösung der Hochschulmedizin aus den Strukturen der „Mutteruniversitäten“ HU und FU als am folgenschwersten erscheinen. Bei näherem Hinsehen wird aber rasch deutlich, dass sich die seit langem bestehende Tendenz der Zusammenführung von Entscheidungs- und Finanzierungskompetenz in der Charité, begleitet von schwindenden Einflussmöglichkeiten der Universitäten, lediglich fortgesetzt hat und mit der Neuregelung, dass die Präsidenten von HU und FU in dem wichtigen Gremium „Aufsichtsrat“ nicht mehr vertreten sind, ein vorläufiger Endpunkt erreicht wird. Der Medizinsenat, dem auch die beiden Präsidenten angehören, wird damit zum verbleibenden letzten Bindeglied zwischen der Charité und den „Mutteruniversitäten“. Der geschwächte Zusammenhang reduziert sich auf eine lose institutionell-akademische Verbindung zwischen der Medizinischen Fakultät Charité und den anderen Fakultäten von HU und FU. Folgerungen für den Status der Humboldt-Universität und der Freien Universität als „Volluniversität“ liegen auf der Hand.

    Für die Humboldt-Universität und die Freie Universität von kaum abschätzbarer Bedeutung ist, dass nach dem neuen Universitätsmedizingesetz die unbeschränkte Haftung des Landes Berlin jetzt für die gesamte Charité gilt.Denn: Nach Inkraftsetzung des o. g. Vorschaltgesetzes hatte der Wissenschaftssenator mit Schreiben vom 27.11.03 an die Gesamtpersonalräte von HU und FU auf deren Anfrage klargestellt, dass „die Gewährträgerhaftung der beiden Universitäten für die Medizinische Fakultät Charité als Gliedkörperschaft der FU und HU eindeutig gegeben“ ist und das Land Berlin erst „nachrangig“ nach § 87 Absatz 4 des Berliner Hochschulgesetzes haftet. Eine vorrangige Haftpflicht der Universitäten aber bedeutet für HU und FU mit ihrer prekären Haushaltssituation erhebliche und völlig unkalkulierbare Risiken mit ggf. verheerenden Auswirkungen auf die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse.

Für den HU-Gesamtpersonalrat war es nicht hinnehmbar, dass die Verbindlichkeiten der abgekoppelten Medizinischen Fakultät Charité den beiden Universitäten angelastet werden können. Diese im Gesetzgebungsverfahren 2005 vom Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität erneut und intensiv vertretene klare Positionierung wurde von den anderen Personalvertretungen sowie von den Gewerkschaften übernommen und letztlich – zögernd – auch von den Präsidenten von HU und FU beachtet und aufgegriffen. Von den genannten Beteiligten wurde diese Positionierung im Anhörungsverfahren vor dem Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses deutlich vorgetragenmit Erfolg!

 

 

 

Neuwahl des GPR:Abkopplung der Charité macht die Neuwahl des HU-Gesamtpersonalrats erforderlich

 

„Schon wieder Wahlen …“ werden so manche Kollegin und so mancher Kollege unter den hauptamtlichen und den studentischen Beschäftigten bei dieser Nachricht denken. Das am 16.12.05 erfolgte Inkrafttreten des neuen Universitätsmedizingesetzes (s. unser zweiter Beitrag) macht – in Verbindung mit dem Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin) – eine Neuwahl mitten in der (regulär im Herbst 2008 auslaufenden) Amtsperiode leider zwingend erforderlich.

 

Die Beschäftigten der Charité-Standorte Mitte, Virchow-Klinikum und Berlin-Buch können nicht mehr wie bisher vom Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität vertreten werden, da sie auf Grund ihrer durch das Universitätsmedizingesetz definierten dienstrechtlichen Zuordnung zur Gliedkörperschaft „Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité)“ aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesamtpersonalrats der HU herausfallen. Mit dem Inkrafttreten des Universitätsmedizingesetzes ist also die juristische Grundlage für die weitere Vertretung dieser Beschäftigten durch den GPR der HU entfallen.

 

Die personalvertretungsrechtliche Abkopplung der Charité bedeutet nach den Vorgaben des PersVG Berlin, dass der aus der Wahl vom 30.11. bis 02.12.04 hervorgegangene HU-Gesamtpersonalrat neu gewählt werden muss.

 

Die Einleitung der Neuwahl erfordert den formalen Rücktritt des GPR – diesen hat das Gremium am 13.02.06 beschlossen. Der bis zur Neuwahl nunmehr amtierende Gesamtpersonalrat führt seine Tätigkeit mit allen Rechten und Pflichten uneingeschränkt fort, hat aber darüber hinaus die Aufgabe, unverzüglich einen Wahlvorstand („Gesamtwahlvorstand“) zu bestellen. Dies ist am 28.02.06 erfolgt. Der bestellte Gesamtwahlvorstand hat sich am 03.03.05 konstituiert und mit der organisatorischen Vorbereitung der Neuwahl begonnen.

 

Die Wahl wird voraussichtlich im Juni d. J. stattfinden. Der konkrete Wahltermin wird Ihnen selbstverständlich rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

 

Wir bitten Sie schon jetzt um eine rege Beteiligung an der Neuwahl Ihrer Gesamtpersonalvertretung!

 

 

 

Herausgeber:

Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität zu Berlin Sitz: Monbijoustraße 3,

Tel.: 2093-1962/1944 Fax: 2093-1323 10117 Berlin-Mitte

Internet: http://gremien.hu-berlin.de/gpr/

E-Mail: gesamtpersonalrat@rz.hu-berlin.de

Bearbeitung: Wolfgang Mix, Kordula Schulz