Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

FAQ - Wie bewerbe ich mich auf eine Stelle als SHK?

Wer kann sich auf eine SHK-Stelle an der HU bewerben?

Grundsätzlich darf sich jede_r Studierende bewerben, die_der an einer Hochschule immatrikuliert ist. Ausgenommen davon sind Studierende in einem weiterführenden Studiengang, sogenannte Aufbaustudiengänge, sowie Promotionsstudierende.
Laut § 121(1) Berliner Hochschulgesetz können Studierende an ihrer oder einer anderen Hochschule als studentische Beschäftigte arbeiten. Eine Mindestanzahl an Semester als Einstellungsvoraussetzung fordert das Gesetz nicht mehr. Ersatzweise soll die Reglementierung der Einstellung durch die Hochschulen formuliert werden, die Humboldt-Universität zu Berlin hat bislang keine Einschränkung veröffentlicht.

 

Bewerbung per Post

  • Anschreiben als sauberes Briefdokument in Blocksatz
  • Unterzeichnen des Anschreibens und Lebenslaufes
  • keine Originale sondern Kopien der Immabescheinigung und anderer Nachweise (Zeugnisse etc.)
  • raffinierte, teure Bewerbungs-Mappen bringen keinen Vorteil
  • formale Kriterien wie fehlende Unterlagen, mangelhafte Rechtschreibung etc. können zur Nichteinladung von Bewerber_innen führen
  • bei unvollständig angegebener Anschrift: Adresse über HU-Website herausfinden
  • Kontaktaufnahme mit Sekretariat der Beschäftigungsstelle bei etwaigen Fragen (z.B. bei unvollständig angegebener Anschrift, zur Art der Nachweise, Zeugnisse etc.)
  • Lediglich solche Informationen, die mit der Tätigkeit und den Anforderungen in engem Zusammenhang stehen, sind nachzuweisen bzw. zu erläutern. 

 

E-Mail-Bewerbungen

  • Anschreiben nicht als formlose E-Mail verschicken, sondern als Anhang in einem PDF-Dokument

 

Bewerbungsunterlagen

  • auf alle in der Ausschreibung genannten Anforderungen explizit eingehen bzw. nachweisen (z.B. Nachweise bzw. Bestätigung von Kenntnissen gängiger Office-Programme im Schreiben, wenn diese als Anforderung in der Ausschreibung gestellt wird)
  • Bezug auf die implizit in den Aufgabengebieten versteckten Anforderungen
  • Kontaktaufnahme bei weiteren Fragen mit Sekretariat des ausschreibenden Bereichs (z.B. bei unvollständiger Anschrift, Art der Nachweise, Zeugnisse etc.)

 

Warten auf Einladung zum Bewerbungsgespräch

In Abhängigkeit vom geplanten Einstellungsbeginn, eventuellen Urlaubszeiten oder dem Krankheitsstand im ausschreibenden Bereich, kann sich das Sondieren aller Bewerbungsunterlagen sowie das Einladen (meist per E-Mail) der geeigneten Bewerber in die Länge ziehen.

Ist der Einstellungsbeginn recht bald nach Ablauf der Bewerbungsfrist terminiert (1 Monat -2 Wochen), dürften die Einladungen schnell erfolgen.

In dem Fall, dass ein oder mehrere geeignete Bewerber nicht eingeladen wurden, fordert der Personalrat von dem ausschreibenden Bereich im Zuge der Sichtung der Einstellungsunterlagen die Nachladung jener Kandidaten.

 

Das Bewerbungsgespräch

Ein sich vertraut Machen mit den Aufgaben und Inhalten der Beschäftigungsstelle (via HU-Website etc.) hilft beim Formulieren der zu erwartenden Tätigkeiten.

  • Kurzversion des eigenen Werdegangs mit Motivation für Studium
  • Motivation für die Aufnahme der ausgeschriebenen Stelle
  • eigener Studienschwerpunkt bzw. fachliche Interessen
  • mögliche eigene Fragen an die Beschäftigungsstelle: Teamgröße, Arbeitsplatz, Kernzeiten (jour fixe etc.), Wünsche der Beschäftigungsstelle hinsichtlich der Anwesenheitszeit der SHK, andere SHKs in dem Bereich?, etc. pp.

 

Warten auf Rückmeldung nach dem Bewerbungsgespräch

Erfahrungsgemäß erfolgt die Rückmeldung an den Erstplatzierten innerhalb kurzer Zeit per E-Mail oder Telefon. Die Bereiche und Einrichtungen dürfen erst dann verbindliche Absagen verschicken, wenn das Einstellungsverfahren unter Mitwirkung aller Prüfungsgremien (Frauenbeauftragte, Personalräte) abgeschlossen ist. Dies kann auch nach der Durchführung der Bewerbungsgespräche noch einige Wochen/einige Monate dauern. Dieser Schwebezustand ist für die Bewerber_innen nicht angenehm, doch mitunter werden mehrere Runden von Bewerbungsgesprächen geführt, sei es auf Betreiben des_der Einstellenden oder weil die Einladung weiterer Bewerber_innen durch eines der beteiligten HU-Gremien gefordert wird. In diesem Fall wäre es schlecht, wenn zuvor schon Absagen verschickt wurden. In der Regel wird das Verfahrensende durch eine abschließende Nachricht an alle anderen Mitbewerber signalisiert.

Leider informieren nicht alle Bereiche die verbleibenden Bewerber am Ende des Bewerbungsverfahrens über den Abschluss des Einstellungsvorganges. Wir befürworten diese Praxis nicht.  

Im Bewerbungsgespräch kann der Bewerber erfragen, über welchen Weg er eine Rückmeldung (auch Absage) bis spätestens zu welchem Datum erwarten kann.

 

soziale Lage (persönliche Umstände wie Mutterschaft, chronische Krankheiten, Pflege Angehöriger etc.)

Die Soziale Lage entscheidet nicht über Einladung bzw. Nichteinladung zum Bewerbungsgespräch. Das Kriterium der sozialen Lage soll bei gleicher Qualifikation und Eignung zweier oder mehrerer Bewerber_innen ausschlaggebend sein.

 

 

VERTRAGSABSCHLUSS bzw. Einstellung

Gleitzone für den Niedriglohnbereich:

Zu Beginn eurer Beschäftigung werdet ihr gefragt, ob ihr von der Gleitzonenregelung Gebrauch machen wollt oder nicht. Entsprechend der Gleitzonenregelung fuer Midi-Jobs mit einem monatlichen Entgelt zwischen 450,01 € und 850,00 € (Vgl. § 20 (2) SGB IV), kann man sich entscheiden, ob man verminderte Beiträge zur Sozialversicherung leisten möchte oder nicht. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Ohne die Gleitzone nehmen die Beiträge zur Sozialversicherung einen beträchtlich höheren Teil des Bruttoverdienstes ein (siehe dazu Eintrag "Sozialversicherung"). Die Beitragsbelastung des Arbeitnehmers steigt mit dem Einkommen bis hin zu einem Verdienst von 850,00 Euro an. Je näher also das Arbeitsentgelt an die 850,00 Euro kommt, desto höher wird der Arbeitnehmeranteil, bis er bei 850,00 Euro den normalen, hälftigen Beitragsanteil erreicht.1 Diese Entscheidung ist unwiderruflich für die Dauer eures Beschäftigungsverhältnisses.

 

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht:

Bei der Vertragsunterzeichnung ist es bei unwiederruflich möglich, für die gesamte Dauer der Beschäftigungszeit bindend, teilweise auf die Zahlung der Rentenversichtungsabgaben zu verzichten. Durch die Befreiung von der Versicherungspflicht bleibt mehr vom Gehalt mehr übrig, allerdings erwirbt man lediglich geminderte Rentenansprüche.

 

Zeiterfassungsbögen:

Arbeitserfassungsbögen bedürfen der Mitbestimmung des Personalrats, d.h. sie müssen vor deren Verwendung zur Mitbestimmung vorgelegt werden.

Auch wenn nicht alle Beschäftigungsstellen die Stundenzettel der SHKs überprüfen, ist es in eurem eigenen Interesse unbedingt ratsam, Arbeitszeiterfassungsbögen zu führen. Dies dient der Uebersicht über eure Mehr- oder Minderstunden sowie zum adäquaten Stundenausgleich.

Im Falle einer Erhöhung der Lehrzeit der Tutor_innen oder eines von vornherein zu hoch angesetzten wöchentlichen Arbeitsumfanges für Tutor-Stellen kann nur mithilfe des Zeiterfassungsbogens belastbar nachgewiesen werden, in welchem Verhältnis Arbeitsaufwand und Zeitbudget zueinander stehen. Die Arbeit muss schaffbar sein. Leider ist es so, dass wenige sich trauen, die eigenen Arbeitsbedingungen an der Uni bzw. das System zu kritisieren, denn sie sehen sich in einem doppelten Abhängigkeitsverhältnis oder möchten verständlicherweise mit der Tutoriums-Stelle den beruflichen Fuss in die Uni setzen. Durch das Dulden des Staus Quo stirbt jede weitere TutorIn erneut für sich allein.

 

1 http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/3_Fachbereiche/02_ArbeitgeberUndSteuerberater/01_betriebspruefdienst/03_gleitzone/anwendung_der_gleitzone_node.html