Humboldt-Universität zu Berlin - StudentInnenparlament

Resolution zum Humboldt-Preis für gute Lehre

Das 17. StudentInnenparlament hat in seiner vierten Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen:

Die Verfasste Studierendenschaft missbilligt die Vergabekriterien des Humboldt-Preises für gute Lehre. Sie sind in mehrfacher Hinsicht problematisch.

§ 2 des „Statuts des Humboldt-Preises für gute Lehre“ lautet: „Das Preisgeld wird über den Haushalt des betreffenden Institutes bzw. der betreffenden Fakultät dem Preisträger für Zwecke der Lehre zur Verfügung gestellt. Der Preisträger entscheidet in diesem Rahmen über die weitere Verwendung.“ Demnach können ProfessorInnen mit dem Preisgeld ihre Lehrstühle finanzieren, ohne dass nachvollziehbar ist, ob das Preisgeld wirklich der Lehre zugute kommt.

§ 8 Abs. 2 des „Statuts des Humboldt-Preises für gute Lehre“ lautet: „Besonders berücksichtigt werden in der Auswahl zu den die Art und Größe der Lehrveranstaltung und deren Stellung im Curriculum des Fachs.“ Demnach werden ProfessorInnen bevorzugt, die obligatorische Einführungsveranstaltungen anbieten.

§ 12 des „Statuts des Humboldt-Preises für gute Lehre“ lautet: „Alle an der Humboldt-Universität zu Berlin hauptamtlich Lehrenden können vorgeschlagen werden. Über Ausnahmen in besonders begründetetn Fällen entscheidet die Jury.“ Demnach werden PrivatdozentInnen benachteiligt.

Ferner missbilligt die Verfasste Studierendenschaft, dass PrivatdozentInnen an der HU auf der Grundlage von Lehrverträgen arbeiten, deren Vergütung deutlich unterhalb des Existenzminimums liegt. Sie unterstützt die Argumentation der GremienvertreterInnen der OL und LuSt, dass die Vergabekriterien nicht zu einer Verbesserung der Lehrsituation an der HU und die Vergabekriterien undemokratisch sind.

Sie fordert NPSI dazu auf die Vergabe auszusetzen bis die ISK neue Vergabekriterien erarbeitet sowie die Zusammensetzung der Jury geändert hat.

Sie unterstützt die Entscheidung der Statusgruppe der Studierenden den Platz bis zur Erfüllung der Forderungen vakant zu lassen.

Mit der Umsetzung wird das Stupa-Präsidium beauftragt.