Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

TVZ (3)

TV Zuwendung Ang-O

§ 3
Anrechnung von Leistungen

Wird aufgrund anderer Bestimmungen oder Verträge oder aufgrund betrieblicher Übung oder aus einem sonstigen Grunde eine der Zuwendung der Art nach vergleichbare Leistung gezahlt, so wird diese Leistung auf die Zuwendung nach diesem Tarifvertrag angerechnet. Satz 1 gilt auch für eine Zuwendung aus einer Beschäftigung während der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz.